8. Jh.
1. Hälfte 8. Jh.
2. Älteste erhaltene Pergamenturkunden in Italien (langobardisch).
Höhepunkt der fränkischen Staatskolonisation. In den Marschen Nordwestdeutschlands
entstehen kleinere Wurten als Tochtersiedlungen der Dorfwurten mit Weilern
und Einzelhöfen. In Nordhessen beginnt die Besiedlung in die Berglandschaften
einzudringen. Aus dem 8. Jh. sind etwa 1800 erhaltene Handschriften bekannt.
8. und 9. Jh.
Das bayerische Kloster Niederalteich rodet im Lallinger Winkel und das Kloster
Metten rodet im Vorwald. Verstärkte Besiedlung des östlichen Rheinischen
Schiefergebirges. Höhepunkt des sächsischen Südvorstoßes
in dessen nordöstlichen Teil.
709
Es stirbt Aldhelm von Malmesbury, ein Angelsachse mit der Angewohnheit, nach
der Messe und vor der Predigt ein "carmen triviale" (weltliches
Lied) einzulegen, von denen mindestens eines noch zu Zeiten Alfreds des Großen
(871 - 899) im Volke gesungen wird.
711
Die Araber erobern das Westgotenreich in Spanien.
714
Karl Martell wird fränkischer Majordomus. Er schaltet das thüringische
Stammesherzogtum aus.
715
Nach 715 wird in Italien Pergament verwendet.
716
Winfrid, ein Benediktiner aus Südengland (später Bonifatius) beginnt
bei den Friesen zu missionieren - ohne Erfolg (keine politische Unterstützung).
719
Winfrid erhält in Rom den Namen Bonifatius und den Auftrag, bei Hessen,
Sachsen und Thüringern zu missionieren, "mit einer großen
Menge Reliquien" versehen. In Thüringen hat er keinen Erfolg und
zieht zu den Friesen.
720
Othmar gründet das Kloster St. Gallen.
721
Bonifatius zieht auf die fränkische Amöneburg (östlich von
Marburg) und baut dort ein kleines Kloster (Missionierung funktioniert in
diesen Zeiten nur mit militärischer oder politischer Unterstützung).
722
"722 herrschte große Fruchtbarkeit" [Lambert von Hersfeld]
723
Bonifatius fällt die Donareiche bei Geismar und baut aus ihrem Holz die
Peterskirche in Fritzlar.
726
Kaiser Leon II. verbietet die Anbetung von Bildern. Es stirbt Erzbischof Lullus
von Mainz. Er hat die Eitelkeiten seiner adligen Umwelt kritisiert, welche
"wertvolle Kleider, mit Spelt gemästete Pferde, Jagdvögel und
Falken,...bellende Hunde, die Worttrunkenheit der Spielleute, die auserlesenen
Genüsse wohlschmeckender Speisen und Getränke" liebte.
727
Ca.: Entstehung des "Liber Historiae Francorum" des Pseudo-Fredegar,
in welchem die fränkischen Könige auf die Trojaner zurückgeführt
werden. Hier wird auch der (völlig unhistorische) Sachsenkrieg des Chlothar
erwähnt. Dem anonymen Autor wird erst im 16. Jh. der Name Fredegar zugeschrieben.
729
"729 erschienen Kometen" [Lambert von Hersfeld]
730
Ca.: In Deutschland wird Pergament verwendet.
731
Nach dem Tode von Papst Gregor II. wird Gregor III. sein Nachfolger (bis 741).
Auf einem Konzil in Rom verurteilt er den Bildersturm.
732
Karl Martell schlägt die Araber, die bereits Bordeaux belagert hatten
bei Tours und Poitiers zurück. Bonifatius wird Erzbischof (wovon?).
733
"733 ereignete sich eine Sonnenfinsternis." [Lambert von Hersfeld]
734
Ecgberht wird erster Erzbischof von York (bis 766). Sein Beicht- und Bußbuch
verbietet heidnische Opfer oder Orakel, Zauberei und das Sammeln von Kräutern
mit irgendwelchen Zauberformeln - ausgenommen mit christlichen Gebeten.
735
Es stirbt Beda Venerabilis (geb. um 672), Werk: "Historia ecclesiast.
gentis Anglorum" (bis zum Jahr 731); "De temporum ratione",
"De natura rerum". "736 starb Beda, der hochberühmte und
treffliche Lehrer. Anfang des Klosters Herveld." [Lambert/Hersfelder
Annalen]
740
Ca.: "Senchas Mar", irischer Rechtskorpus.
741
Bonifatius errichtet das Bistum Erfurt. Oktober: Karl Martell lebt ab. Das
Frankenreich wird unter seine Söhne Pippin und Karlmann aufgeteilt.
742
Hausmeier Karlmann verfügt, daß Geistliche weder kämpfen noch
in den Krieg ziehen sollen - mit Ausnahmen. Fürsten dürfen einen
oder zwei Bischöfe samt einigen Priestern auf einen Feldzug mitnehmen,
Befehlshaber dürfen je einen Priester haben - zwecks Beichte und Buße.
Zwischen Januar und März schreibt Bonifatius an Papst Zacharias: "Meinem
teuersten Herrn, dem mit dem Schmucke höchsten Priestertums bekleideten
apostolischen Mann Zacharias Bonifatius, Knecht der Knechte Gottes. Wir gestehen,
Herr und Vater, daß wir, nach der von Boten uns zugebrachten Kunde,
daß Euer Vorgänger im Apostolat, Gregor, der Bischof des apostolischen
Stuhls, von dem Zwange des Körpers befreit, zum Herrn eingegangen sei,
nichts mit größerer Freude und höherer Befriedigung vernommen
haben, als daß der höchste Richter Eurer väterlichen Gnade
die Leitung der kirchlichen Satzungen und die Lenkung des Steuers des apostolischen
Stuhls anvertraute; wir haben dafür Gott mit zum Himmel erhobenen Armen
gedankt. [...] Es obliegt uns auch, Euch, o Vater, anzuzeigen, daß wir
mit Gottes Gnade, nachdem die Völker Germaniens einigermaßen aufgerüttelt
und auf den rechten Weg gebracht sind, drei Bischöfe geweiht und das
Land in drei Sprengel geteilt haben; und wir bitten und begehren, daß
jene drei Orte oder Städte, in denen wir sie eingesetzt und geweiht haben,
durch Urkunden Eurer Machtfülle bestätigt und gesichert werden.
Als einen solchen Bischofsitz haben wir die Burg namens Würzburg bestimmt,
als zweiten den Flecken namens Buraburg [bei Fritzlar], als dritten den Ort
namens Erfurt, der schon vor Zeiten eine Stadt landbauender Heiden war. Für
diese drei Sitze begehren wir angelegentlich, daß sie durch eigene Urkunden
kraft Eures Apostolats anerkannt und bestätigt werden, damit sie mit
Gottes Willen durch apostolische Kundmachungen in Vollmacht und Auftrag des
heiligen Petrus als drei Bischofsitze in Germanien gegründet und gefestigt
gelten, und damit gegenwärtige oder künftige Geschlechter sich nicht
herausnehmen, die Sprengel zu zerstören oder das Gebot des apostolischen
Stuhls zu verletzen. Euch, o Vater, sei auch kund, daß mich der Frankenfürst
Karlmann kommen ließ und das Verlangen stellte, ich möchte Anstalten
treffen, in dem Teil des Frankenreichs, der seiner Gewalt untersteht, eine
Synode zu versammeln. Und er versprach, daß er die schon seit langer
Zeit, nämlich seit 60 oder 70 Jahren mit Füßen getretene und
aufgelöste kirchliche Ordnung einigermaßen bessern und wiederherstellen
wolle. Wenn er dies unter Gottes Eingebung wahrhaftig auszuführen gedenkt,
dann muß ich Entschließung und Vorschrift Eurer Machtvollkommenheit,
des apostolischen Stuhles, wissen und kennen. Denn die Franken haben nach
der Aussage bejahrter Männer seit mehr als 80 Jahren weder eine Synode
abgehalten noch einen Erzbischof gehabt, noch irgendwo kirchliche Rechtssatzungen
begründet und erneuert. Augenblicklich sind die Sitze in den Bischofstädten
größtenteils habgierigen Laien und eingedrungenen, der Unzucht
oder dem Gelderwerb frönenden Klerikern lediglich zu weltlichem Genuß
ausgeliefert. Soll ich also diese Angelegenheit in Eurem Namen auf Anregung
des genannten Fürsten anfassen und in Fluß bringen, dann wünsche
ich Vorschrift und Entscheidung des apostolischen Stuhls nebst den kirchlichen
Satzungen zur Hand zu haben. Wenn ich unter ihnen Leute finde, die sich Diakonen
nennen, dabei aber von Jugend an in Unzucht, Ehebruch und jeglichem Schmutz
lebten, trotz solchem Leumund zum Diakonat gelangten und jetzt als Diakonen
4, 5 und mehr Beischläferinnen im Bett haben, dabei aber nicht erröten
noch sich scheuen, das Evangelium zu lesen und sich Diakonen zu nennen, wenn
sie dann, in solchem Unflat zur Priesterweihe gelangt, in ihr in gleichen
Sünden verharren und Sünden auf Sünden häufen, trotzdem
das Priesteramt ausüben und behaupten, für das Volk Fürbitte
einlegen und das heilige Opfer darbringen zu können, wenn sie dann endlich,
was dem Übel die Krone aufsetzt, trotz solcher Bezichtigung alle einzelnen
Weihegrade durchlaufend, zu Bischöfen geweiht, und so genannt werden,
dann muß ich doch Vorschrift und Entscheidung Eurer Machtvollkommenheit
haben, was Ihr über solche Leute verfügt, damit ich derartige Sünder,
gestützt auf die apostolische Entschließung, entlarven und bestrafen
kann. Dann wieder gibt es unter ihnen Bischöfe, die zwar behaupten, keine
Hurer und Ehebrecher zu sein, die aber Trinker, Zänker oder Jäger
sind, gewappnet im Aufgebot zu Felde ziehen und mit eigener Hand Menschenblut,
gleichgültig ob von Heiden oder Christen, vergießen. Weil ich aber
Diener und Legat des apostolischen Stuhls bin, so muß mein Spruch hier
und der Eure dort gleichlauten, wenn etwa beide Parteien durch Gesandte das
Urteil Eurer Machtvollkommenheit anrufen. [...] Die ungeschlachten und einfältigen
Menschen, die Alamannen, Bajuvaren oder Franken wähnen nämlich,
wenn sie eine von den Sünden, die wir ihnen nicht durchlassen, in der
Stadt Rom begehen sehen, daß dies von den Priestern erlaubt und gestattet
sei, machen uns darob Vorwürfe und leiden Ärgernis für ihre
eigene Lebensführung. So behaupten sie denn auch gesehen zu haben, daß
Jahr für Jahr beim Eintritt der Kalenden des Januar in der Stadt Rom
und in der Nachbarschaft der Kirche des heiligen Petrus Tag und Nacht nach
Heidenart die Straßen auf und ab Reigen aufgeführt und Feste unter
heidnischen Zurufen und gotteslästerlichen Gesängen begangen werden,
obei die Tische Tag und Nacht unter der Last der Speisen sich biegen, während
niemand in seinem Hause dem Nächsten mit Feuer, Gerätschaften oder
einer Handreichung zu Diensten stehe. Sie erzählen weiter, sie hätten
dort Weiber gesehen, die nach Heidenbrauch Amulette und Bänder um Arme
und Beine geschlungen hatten und sie öffentlich zu Kauf und Verkauf anderen
feilboten. Wenn alle diese Dinge dort von ungeschlachten und unbelehrten Menschen
gesehen werden, dann trägt uns dies hier Vorwurf und Hemmnis bei Predigt
und Lehre ein. [...] Wenn darum Ihr, o Vater, solche heidnische Gebräuche
in der Stadt Rom abstellt, so wird für Euch daraus Verdienst und für
uns reichlichster Ertrag in der kirchlichen Lehre erwachsen. Auch Bischöfe
und Priester aus fränkischem Stamm, die Ehebrecher und schlimmste Hurer
waren und durch die in ihrem Bischofs- oder Priestergrad geborenen Hurenkinder
offen überführt sind, kehrten vom apostolischen Stuhl heim und behaupteten,
der römische Papst habe ihnen die Erlaubnis gegeben, das Bischofsamt
in der Kirche zu versehen. Wir aber treten gegen sie auf, weil wir noch nie
gehört haben, daß der apostolische Stuhl gegen die kirchlichen
Satzungen entschieden hat." [Ed. Michael Tangl, Leipzig 1912 (GdV 92)
S. 67 - 74] April (evebtuell erst 743): Bonifatius beruft eine Synode ein
(Concilium Germanicum). Es nehmen die Biscöfe von Würzburg, Erfurt,
Büraburg, Köln, Straßburg und Utrecht teil. Der Ort ist nicht
bekannt, liegt jedoch im Machtbereich Karlmanns. Die Beschlüsse sind
als Kapitular Karlmanns überliefert und werden auch in die sammlung der
Briefe des Bonifatius aufgenommen: "Im Namen unsers Herrn Jesus Christus.
Ich Karlmann, Herzog und Fürst der Franken, habe im Jahre 742 von der
Geburt Christi am 11. Tag vor den Kalenden des Mai, unter dem Beirat der Knechte
Gottes und meiner Großen die Bischöfe meines Reichs mit ihren Priestern
in der Furcht Christi zu einem Konzil und einer Synode versammelt, und zwar
den Erzbischof Bonifatius und Burghard, Regenfrid, Winta, Willibald, Dadanus
und Edda mit ihren Priestern, um mit mir zu beratschlagen, wie das Gesetz
Gottes und die kirchliche Ordnung, die unter den früheren Fürsten
der Auflösung und dem Zusammenbruch verfielen, wieder herzustellen sei
und wie das christliche Volk zum Seelenheil gelangen könne und nicht,
von falschen Priestern verführt, zugrunde gehe. Nach dem Rat der Priester
und meiner Großen setzten wir in den einzelnen Städten Bischöfe
ein und bestellten über sie als Erzbischof den Bonifatius, den Gesandten
des heiligen Petrus. Wir wollen, daß Jahr für Jahr eine Synode
zusammentrete, um in unserem Beisein die Satzungen und Rechte der Kirche aufzufrischen
und die kirchliche Ordnung zu verbessern. Entzogenes Kirchengut geben und
stellten wir den Kirchen zurück. Falschen Priestern, ehebrecherischen
und unzüchtigen Diakonen entzogen wir ihre kirchlichen Pfründen,
setzten sie ab und verhielten sie zur Buße. Den Dienern Gottes untersagten
wir es durchaus, Waffen zu tragen, zu kämpfen, zum Aufgebot und gegen
den Feind zu ziehen, mit Ausnahme jener, die wegen des göttlichen Dienstes,
das ist wegen der Feier des Meßopfers und der Mitführung der Reliquien
der Heiligen, hierzu auserkoren sind, so zwar, daß der Fürst ein
oder zwei Bischöfe und die Pfalzpriester in seinem Gefolge haben möge
und jeder Heerführer einen Priester, der denen, die ihre Sünden
bekennen, ihr Urteil sprechen und die Buße auferlegen soll. Allen Dienern
Gottes untersagten wir auch das Jagen und das Herumstreifen in den Wäldern
mit Hunden, ebenso das Halten von Habichten und Falken. Wir verordneten auch
gemäß den heiligen Satzungen, daß jeder Priester innerhalb
der Diözese dem Bischof, in dessen Sprengel er sich aufhält, untenan
sein und in der Fastenzeit über seine Amtsführung, über die
Taufen, die Lehre des katholischen Glaubens, die Gebets- und Meßordnung,
dem Bischof immer Rechenschaft legen und vorweisen soll. Und so oft der Bischof
nach kirchlichem Recht seine Diözese bereist, um dem Volk die Firmung
zu spenden, soll der Priester mit Beihilfe und Unterstützung des Volkes,
das gefirmt werden soll, stets bereit sein, den Bischof aufzunehmen. Und am
Gründonnerstag soll er immer bei seinem Bischof das neue Salböl
holen, um vor dem Bischof von seiner keuschen Lebensführung, seinem Glauben
und seiner Lehre Zeugnis abzulegen. Wir beschlossen, daß fremde Bischöfe
und Priester, von wo immer her sie zuwandern mögen, vor der Billigung
durch die Synode zum Kirchendienst nicht zuzulassen sind. Wir verfügten
ferner, daß nach den Satzungen jeder Bischof in seiner Diözese
unter Beihilfe des Grafen, welcher der Schützer der Kirche ist, Sorge
tragen soll, daß das Volk Gottes nichts Heidnisches treibe, sondern
allen Unflat des Heidentums abstreife und verabscheue, als seien es Totenopfer,
Losdeuterei, Zauberei, Amulette, Wahrsagerei, Beschwörungen oder Schlachtopfer,
die einfältige Menschen nach heidnischem Brauch bei Kirchen unter dem
Namen von heiligen Märtyrern und Bekennern vornahmen, wodurch sie den
Zorn Gottes und der Heiligen herausfordern, oder jene gotteslästerlichen
Feuer, die sie Niedfyor nennen, und er soll ihnen überhaupt jeglichen
heidnischen Gebrauch, von welcher Art er sei, sorgsam verbieten. Wir beschlossen
ferner, daß wer von den Dienern oder Dienerinnen Gottes nach dieser
Synode, die am 11. Tag vor den Kalenden des Mai abgehalten wurde, in das Verbrechen
der Unzucht fallen würde, dies mit Kerkerhaft bei Wasser und Brot büßen
soll; und wenn er ein geweihter Priester ist, dann soll er zwei Jahre im Kerker
sitzen und vorher bis aufs Blut gegeißelt werden; und später soll
der Bischof dies noch verschärfen. Und wenn ein Kleriker oder Mönch
in diese Sünde fällt, dann soll er dreimal gegeißelt werden
und ein volles Jahr im Kerker büßen. Gleicher Strafe sollen auch
eingekleidete Nonnen verfallen und kahl geschoren werden. Wir verordneten
auch, daß die Priester und Diakonen nicht kurze Kleider nach Art der
Laien, sondern lange Gewänder nach Brauch der Diener Gottes tragen sollen.
Auch soll keiner ein Weib in seinem Hause dulden. Und die Mönche und
Klosterfrauen sollen nach der Regel des heiligen Benedikt geleitet werden
und leben und darnach ihr eigenes Leben einzurichten trachten." [Die
Briefe des hl. Bonifatius. Ed. Michael Tangl, Leipzig 1912 (GdV 92) S. 87
- 91]
744
Bischof Gewilip von Mainz (hochadlig) verübt beim Verhandeln auf einer
Weserinsel an dem sächsischen Mörder seines Vaters eigenhändig
Blutrache. Pippin ordnet an, daß jede civitas einen Wochenmarkt abhalten
soll.
746
Bonifatius wird Bischof von Mainz. Einen letzten Aufstand der Alemannen kann
Karlmann niederschlagen. Bei Cannstatt ordnet er eine Versammlung an: "Dort
wurde das Heer der Franken und Alemannen vereint. Es war dort ein großes
Wunder, daß ein Heer das andere ergriff und fesselte ohne irgendeine
Kriegsgefahr. Die aber, die die ersten waren mit Theudebald [Herzog der Alemannen]
bei der Unterstützung des Odilo [Herzog von Bayern] gegen die unbesiegbaren
Fürsten Pippin und Karlmann, nahm er fest und wies sie gnädig zurecht,
wie es die einzelnen verdient hatten." (Metzer Annalen) Das ("ältere")
alemannische Herzogtum wird beseitigt. Dieses Ereignis wurde verschiendenlich,
besonders in der älteren Literatur, als Massaker unter den Alemannen
("Blutgericht von Cannstatt") fehlgedeutet.
747
Die fränkischen Bischöfe erkennen auf einer Generalsynode auf Veranlassung
von Bonifatius die Autorität des Papstes an. Der karolingische Hausmeier
Karlmann entsagt der Herrschaft und tritt unerkannt als Mönch ins Kloster
Montecassino ein. Um nicht erkannt zu werden, gibt er sich als Mörder
aus, der sühnen will. Er wird nun mit niedrigen Arbeiten überhäuft,
und als ein Begleiter die Züchtigungen seines einstigen Herren durch
den Koch nicht weiter mitansehen will und dessen Identität preisgibt,
werfen sich ihm alle Mönche und der Abt sogleich zu Füßen.
(nach Regino von Prüm, a. 747)
748
Die Sachsen zahlen einen Tribut von 500 Rindern an die Franken.
750
Ca.: Die Schreibschule von St. Martin in Tours benutzt als Schrift bereits
eine fast ligaturenfreie Frühform der Minuskel. Der arabische Alchimist
Gabir ibn Haiyan (Geber) wendet erstmals die Kristallisation zur Reinigung
chemischer Präparate an und beschreibt die Filtration.
751
Die Araber erhalten von chinesischen Kriegsgefangenen Kenntnis von der Papierherstellung.
4. November: Papst Zacharias beantwortet in einem Brief einige kleinlich formalistische
Fragen des romhörigen Bonifatius: "Zunächst fragst du wegen
der Vögel, das heißt der Dohlen, Krähen und Störche.
Von deren Genuß sollen sich Christen vollständig enthalten. Und
weit ängstlicher noch soll man sich hüten, von Bibern, Hasen und
wilden Pferden zu essen", ungekochten Speck erst nach Ostern. Weiterhin
sei der Kirchenzins rechtens (ein solidus pro Hof) und eine Taufe sei auch
dann gültig, wenn sie irrtümlich mit der Formel "in nomine
patria et filia et spiritus sancti" gesprochen worden sei.
752
Das Bistum Erfurt wird zugunsten des Erzbistums Mainz aufgehoben.
754
Januar: Papst Stephan II. reist über die Alpen nach Ponthion (bei Chalons
an der Marne) und übergibt Pippin III. "in Sack und Asche"
ein Schwert als Symbol der Schutzgewalt über "St. Peter" (wahrsch.
eine spätere Ausschmückung). Hier kommt erstmals ein Papst über
die Alpen. 14. April (Ostern): Pippin hält einen Hoftag zu Carisiacum
(Quierzy) ab. Dem (anwesenden) Papst werden die zu machenden Eroberungen als
weltliche Herrschaft zugesichert ("Pippinsche Schenkung"). Pippin
verschenkt hier Gebiete, die ihm gar nicht gehören und die, wenn nicht
den Langobarden, rechtlich dem Kaiser zustehen, dessen Untertan der Papst
eigentlich ist. Hier präsentiert der Papst nun das berüchtigte "Constitutum
Constantini", eine gefälschte Urkunde (wahrscheinlich kurz zuvor
in Rom hergestellt), die sich auf die Silvesterlegende bezieht: Konstantin
soll ursprünglich Verfolger der Christen gewesen, vom Aussatz befallen
und von Papst Silvester geheilt und getauft worden sein. (Blanker Unfug: Konstantin
wurde 337 auf dem Totenbett von Eusebius von Nikomedia, einem Arianer (!)
getauft und war nie aussätzig, während Silvester schon 335 gestorben
ist. Die Urkunde wird erst im 15. Jh. von Valla als Fälschung entlarvt.)
Diese Urkunde nun soll von Konstantin an Silvester gerichtet sein und als
Dank für die wundersame Heilung dem Silvester Rom und das ganze Abendland
geschenkt haben, samt Primat über alle Priester, die Patriarchate von
Antiochia, Alexandria, Jerusalem und Byzanz. Dem römischen Bischof werden
alle Abzeichen kaiserlicher Würde gestattet und ihm kaiserlicher Rang
eingeräumt. 28. Juli: Pippin erhält, wie auch seine Söhne,
vom Papst neben Salbung und Königskrönung den Titel eines Patricius
Romanorum, den bis 751 der Exarch von Ravenna geführt hat. Dieser offene
Rechtsbruch bedeutet die tatsächliche Trennung von Byzanz. Der Papst
verbietet den Franken unter Androhung von Kirchenstrafen, jemals Könige
anderer Abkunft zu wählen und nennt den Pippin seither "Gevatter".
Jener nun macht die Zehntzahlung an den Klerus zum Staatsgesetz und verlangt
für kirchliches Leihgut gar den Doppelzehnten. Die Friesen erschlagen
bei Dokkum den Bonifatius samt 52 Begleitern. Dies muß man sich durchaus
als ein Gefecht vorstellen (Vita Bonifatii: "Waffen gegen Waffen").
755
Das fränkische Heer wird erstmals nicht mehr auf einem Märzfeld,
sondern auf einem Maifeld gemustert. Dies deswegen, weil nun viele Krieger
beritten sind und die Pferde erst im Mai ausreichend Futter für den Marsch
zum Sammelplatz finden. Erste Erwähnung von "Salzpurch". Hier
ist der Ire Virgil seit sechs Jahren Bischof.
756
Byzanz schickt eine Gesandtschaft an Pippin; die Franken erhalten als Geschenk
eine Orgel ("venit organus in Francia", Annales Laureshamenses,
s.a. 757; MGH, SS I, 28), was großen Eindruck macht, weil es solcherlei
im Frankenreich nicht gibt."756 wurden zuerst Orgeln aus Griechenland
an Pippin geschickt." [Lambert/Hersfelder Annalen]
757
26. April: Papst Stephan II. stirbt.
758
Der Tribut der Sachsen an die Franken wird nun nicht mehr in Rindern erhoben,
sondern besteht aus 300 Pferden: "758 legte Pippin den überwundenen
Sachsen die Abgabe auf, daß sie alljährlich 300 Pferde liefern
sollten." [Lambert/Hersfelder Annalen]
760
Im Frankenreich ist vermutlich die Sanduhr bekannt, doch bis etwa 1300 selten.
763
"Es war aber damals ein so strenger Winter, daß man keiner ähnlichen
Kälte sich von früheren Jahren her zu erinnern wußte."
[Reichsannalen] In Südwürttemberg ist eine Dreifelderfolge belegt.
Gründung des Benediktinerklosters Lorsch.
/764: Lex Salica.
764
"764 hielt Pippin eine große Versammlung zu Carisiagus, und es
war ein sehr harter Winter." [Lambert/Hersfelder Annalen]
765
Fränkischer Königshof bei Aachen.
766
In Konstantinopel gibt es ein reichhaltiges Warenangebot und niedrige Preise
- nur durch rigorose Ausplünderung der Landbevölkerung; wiederspenstige
Bauern werden aufgehängt (oder erhängen sich selbst?). Kaiser Konstantin
V. wird dafür mit Midas verglichen.
767
Letztes Auftreten der Pest, und zwar in Neapel.
768
Nach dem Tode Pippins III. wird Karl (später der Große) König
der Franken. 7. August: Neuer Papst wird Stephan III. Ca.: Bischof Aribo von
Freising-München verfaßt eine Vita des Hl. Korbinian und wird dadurch
zum ersten Geschichtsschreiber Bayerns (wenn man denn Heiligenviten zur Geschichtsschreibung
rechnen will).
770
Ca.: Laut einem Kapitular Karls stehen ab jetzt dem Grafen als Gerichtsherrn
die Schöffen für die Urteilsfindung zur Seite. Bis 790: Im Kloster
Monte Cassino verfaßt Paulus Diaconus die "Historia Langobardorum".
772
Beginn der Sachsenkriege Karls.
774
24. September: Die Reliquien des hl. Rupert werden aus Worms nach Salzburg
überführt und der dortige Dom zu Ehren Ruperts geweiht. Die Salzburger
Kirche erhält durch Schenkungen der bayerischen Herzöge (Agilolfinger)
reichen Besitz in Bayern. Die Franken bereiten dem Reich der Langobarden in
Italien ein Ende. Karl wird zusätzlich König der Langobarden.
/775: Im Frankenreich sind mehrtägige Märkte bezeugt.
775
Ca.: Die Urteilsfindung der Grafengerichte wird Schöffen übertragen.
776
Papst Hadrian I. klagt in einem Schreiben an Karl, daß er weder Schiffe
noch Mannschaften habe, um gegen den Sklavenhandel an der Küste Latiums
vorzugehen.
777
"Hammelburger Markbeschreibung": Aufzeichnung der Einweisung des
Abtes Sturmi von Fulda in ein von Karl der Abtei geschenktes Landstück
(Zentrum Hammelburg) durch zwei Grafen, zwei Königsvasallen und zahlreiche
Zeugen am 8. Oktober. Es ist das Protokoll eines Grenzumganges, wobei volkssprachliche
Flurnamen in den lateinischen Text eingehen. (Als Kopie der 1. Hälfte
des 9. Jhs. erhalten)
778
15. August: Auf einer fränkischen Expedition nach Spanien fällt
Markgraf Hroudland aus der Bretonischen Mark (aus der Familie der Widonen),
der Held der späteren Rolandssagen. Die Sachsen zerstören das Kloster
Kaiserswerth (Gebiet von Düsseldorf).
780
Es stirbt Abt Maurdramnus von Corbie. In der Entwicklung der Schrift ist der
sog. Maurdramnus-Typ von Corbie das früheste Beispiel der karolingischen
Minuskel. Diese Schift ersetzt (z.T. planmäßig) die Halbunziale.
Bis 783: Willehad missioniert in Sachsen.
781/785
Das "Capitulare de partibus Saxoniae", ein äußerst strenges
Gesetz soll die Christianisierung der Sachsen sichern:
"1. Alle stimmten zu, daß den Kirchen, die in Sachsen gebaut werden
und Gott geweiht sind, nicht nur keine geringere, sondern größere
und vorzüglichere Ehre erwiesen werde als den Heiligtümern der Götzen.
2. Sucht einer Zuflucht in der Kirche, so nehme sich keiner heraus, ihn mit
Gewalt daraus zu vertreiben, sondern jener habe Frieden, bis er vor Gericht
gestellt wird; zum Preise Gottes und der Heiligen und aus Ehrfurcht vor seiner
Kirche werde ihm die Unverletzlichkeit seines Lebens und seiner Glieder zugesichert.
Dem Urteil gemäß soll er aber, soweit er kann, die Sache wieder
gutmachen, und so werde er vor den Herrn König geführt, und jener
mag ihn schicken, wohin es seiner Milde gefällt.
3. Wenn einer mit Gewalt in eine Kirche eindringt und dort raubt oder stiehlt
oder die Kirche in Brand steckt, soll er des Todes sterben.
4. Wenn einer die heiligen vierzigtägigen Fasten aus Mißachtung
des Christentums nicht hält und Fleisch ißt, soll er des Todes
sterben; doch soll der Priester entscheiden, ob nicht für jenen vielleicht
eine Notlage bestand, die ihn zwang, das Fleisch zu essen.
5. Tötet einer einen Bischof, Priester oder Diakon, soll er gleichfalls
an Haupt und Leben gestraft werden.
6. Glaubt einer vom Teufel verführt nach Art der Heiden, ein Mann oder
eine Frau seien Zauberer oder Hexe und äßen Menschen, und er verbrennt
sie deswegen und gibt ihr Fleisch jemandem zu essen oder ißt es selber,
so soll er an Haupt und Leben bestraft werden.
7. Verbrennt jemand den Körper eines Toten nach heidnischem Brauch und
läßt dessen Gebeine zu Asche werden, so soll er an Haupt und Leben
gestraft werden.
8. Wer sich fortan vom Stamme der Sachsen ungetauft unter seinen Stammesgenossen
verbirgt, zur Taufe zu kommen verachtet und freiwillig Heide bleibt, der soll
des Todes sterben.
9. Opfert einer dem Teufel einen Menschen und bringt ihn den Dämonen
zum Opfer nach Art der Heiden dar, so soll er des Todes sterben.
10. Läßt sich einer im Bunde mit Heiden auf Beschlüsse gegen
Christen ein, oder verharrt er mit ihnen zusammen in Feindschaft gegen die
Christen, so soll er des Todes sterben. Und wer zu irgendeinem hinterlistigen
Anschlag auf den König oder das Volk der Christen seine Zustimmung gibt,
der soll des Todes sterben.
11. Wer sich gegen den Herrn König untreu erweist, soll an Haupt und
Leben gestraft werden.
12. Wer die Tochter seines Herrn raubt, soll des Todes sterben.
13. Tötet einer seinen Herrn oder seine Herrin, so treffe ihn die gleiche
Strafe.
14. Begeht einer heimlich eines dieser Verbrechen, auf denen Todesstrafe steht,
und nimmt er freiwillig seine Zuflucht zum Priester, legt diesem ein Bekenntnis
ab und verspricht Buße zu tun, so werde ihm nach dem Zeugnis des Priesters
die Todesstrafe erlassen. [...]
16. Auch dies wurde mit der Gnade Christi beschlossen, daß von jeder
Fiskalabgabe, sei es Friedens- oder Banngeld oder sonst eine an den König
gehende Abgabe, der zehnte Teil den Kirchen und Priestern gegeben werde. 17.
In gleicher Weise setzen wir dem Gebot Gottes folgend fest, daß alle,
Edle, Freie wie Liten', den zehnten Teil ihres Besitzes und ihres Erwerbs
den Kirchen und den Priestern geben, so wie Gott jedem Christen gab, sollen
sie Gott ihren Teil geben.
18. An Sonntagen darf keine Versammlung noch ein öffentliches Gericht
stattfinden, außer in großer Not oder Feindesgefahr, sondern alle
sollen zur Kirche kommen, um Gottes Wort zu hören, zu beten und gute
Werke zu tun. In gleicher Weise sollen sie auch an den hochheiligen Festtagen
Gott und der Kirche dienen und weltliche Versammlungen unterlassen.
19. Ebenso beschloß man auch unter diese Verordnungen einzureihen, daß
alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden müßten, und wir
bestimmen, daß, wenn einer dies ohne Rat und Erlaubnis des Priesters
unterläßt, er als Edler 120, als Freier 60 und als Lite 30 Schilling
an den Fiskus zu zahlen hat.
20. Geht einer eine verbotene oder unerlaubte Ehe ein, so soll er als Edler
60, als Freier 30 und als Lite 15 Schillinge zahlen.
21. Legt einer an Quellen, Bäumen oder in Hainen Gelübde ab, bringt
irgend etwas nach heidnischer Art dar und hält ein Mahl ab zu Ehren der
Dämonen, so soll er als Edler 60, als Freier 30 und als Lite 15 Schilling
zahlen. Haben sie wirklich nichts, womit sie sofort zahlen können, so
werden sie der Kirche zum Dienst überwiesen (als Hörige), bis sie
die Schillinge abgezahlt haben.
22. Die Leichen der christlichen Sachsen sollen auf die Friedhöfe der
Kirchen, nicht an die Heidenhügel gebracht werden. [...]
23. Wir untersagen allen Sachsen öffentliche Versammlungen abzuhalten,
außer wenn unsere Boten sie auf unseren Befehl hin einberufen. Jeder
Graf aber soll in seinem Amtssprengel Gerichtstage abhalten, und die Priester
sollen darauf achten, daß er nicht anders handele." [Johannes Bühler:
Das Frankenreich. Nach zeitgenössischen Quellen. Leipzig: Insel 1923.
S. 393-396.] Da solche brutalen Methoden in der Folgezeit Aufstände hervorrufen,
wird bals (797) ein milderes Gesetz erlaassen werden.
782
Karl läßt zu Verden an der Aller 4500 Geiseln der aufständischen
Sachsen über die Klinge springen (ob diese Zahlen realistisch sind, sei
-wie immer- dahingestellt.) Der Angelsachse Alkuin wird Karls Berater. Beispiel
für eine gescheiterte Reiterattacke auf einen sächsischen Schildwall:
Die Legaten Karls des Großen, Adalgisus und Gielo greifen (mit Maximalgeschwindigkeit)
die Sachsen im Süntal vor deren Lager an, sind bald umzingelt und kommen
mit fast ihrer gesamten Truppe um. (Vgl. 626)
784
Es stirbt der fränkische Mönch Ambrosius Autpertus, Verfasser des
Werkes "Vom Streit der Laster und Tugenden".
786
"Es wurden auch viele Wunderzeichen gesehen. Denn das Zeichen des Kreuzes
erschien an den Kleidern der Menschen, und Blut floß aus dem Himmel
und der Erde." [Lambert von Hersfeld]
787
"Und es ereignete sich eine Sonnenfinsternis." [Lambert von Hersfeld]
Auf dem Konzil von Nikäa wird der Ikonoklasmus (Bildersturm) verworfen.
Der Erzbischof von Mailand gründet ein Findelhaus für Kinder bis
8.
788
Reichsversammlung zu Ingelheim: Herzog Tassilo von Bayern wird abgesetzt und
ins Kloster gesteckt; das Herzogtum Bayern wird aufgehoben (bis 912). Spanien:
Es ist nicht möglich, in der Stadt Ausona (Vich) einen Bischof einzusetzen,
weil hier die "heidnische" Opposition zu stark sei. Zudem hat Mitte
des Jahrhunderts ein Rabbi Natronai von Sura von der Stadt geschrieben, sie
sei ohne Nichtjuden (gentiles). B.S. Bachrach vermutet demnach, daß
Burellus die Stadt mit Juden bevölkert hat.
789
Karl der Große verfügt (wie auch 802 wieder), "daß Bischöfe
und Äbte und Äbtissinnen keine Hundemeuten halten sollen, auch keine
Falken noch Jagdvögel noch Spielleute." Weiterhin verfügt er,
daß Nonnen oder geweihte Frauen, die ohne feste Regelordnung in kleinen
Klöstern leben, keine "winileodos" (wörtlich etwa: Liebeslieder)
anfertigen dürfen. Das althochdeutsche "Winileod" bedeutet
in den Glossen auch volkstümliche Gesänge (plebeii psalmi), weltliche
Lieder (seculares cantilenae), "ungebildete Gesänge, deren Inhalt
nicht verbürgt ist" (rustici psalmi sine auctoritate), "ungebildete
und alberne Lieder" (cantica rustica et inepta). Des weiteren wird die
Sonntagsarbeit verboten: "Wir bestimmen auch..., daß an Sonntagen
keine Knechtsdienste (opera servilia) betrieben werden..., daß die Männer
keine Landarbeit leisten, nicht den Weinberg bebauen, noch auf den Feldern
pflügen, mähen, Heu schneiden oder Zäune errichten, noch in
den Wäldern roden oder Bäume fällen, noch in Steinbrüchen
arbeiten, Häuser errichten oder im Garten arbeiten. [Erlaubt sind nur
Fuhrdienste im Krieg, zur lebenswichtigen Versorgung oder für ein Begräbnis.]...Ebenso
sollen die Frauen am Sonntag keine Textilarbeit leisten, noch Kleider zuschneiden,
nähen oder sticken, noch Wolle rupfen, Flachs dreschen, öffentlich
Kleider waschen oder Schafe scheren." Der zum Hofkreis Karls gehörende
irische Dichter Dungal beschreibt es in einem Preislied auf die Unterwerfung
des bayerischen Herzogs Tassilo als Aufgabe der Dichtkunst, die "berühmten
Taten der alten Könige" zu besingen.
790
Ca.: Bau der Kaiserpfalz zu Ingelheim.
792/793
Hungersnot im Frankenreich (oder Teilen davon).
793
Die Wikinger plündern das Kloster Lindisfarne.
Ca.: Möglicherweise im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Hungersnot
entsteht (zu einem unklaren Zeitpunkt) das "Capitulare de villis",
ein Kapitular über die Organisation der königlichen Grundherrschaft:
",
1. Wir befehlen: Unsere Krongüter, die wir eingerichtet haben, unseren
Hofhalt zu beliefern, sollen allein unserem Bedarf dienen und niemandem sonst.
2. Unsere Hofleute sollen wohl versorgt und von niemand in Schuldknechtschaft
gebracht werden.
3. Die Amtmänner sollen sich hüten, unsere Hofleute in ihren eigenen
Dienst zu stellen; sie dürfen sie nicht zu Fronen, zum Holzfällen
oder irgendeiner anderen Arbeit zwingen und keine Geschenke von ihnen annehmen:
weder Pferd, Ochsen, Kuh, Schwein, Hammel, Ferkel, Lamm noch sonst etwas,
ausgenommen Würstchen, Gemüse, Obst, Hühner und Eier.
4. Haben unsere Hofleute unserem Eigentum durch Diebstahl oder sonst durch
eine Nachlässigkeit Schaden zugefügt, so müssen sie den vollen
Wert ersetzen und sollen überdies nach Hofrecht durch Prügel bestraft
werden; dadurch kann man das Strafgeld ersetzen, außer bei Totschlag
und Brandstiftung. Fremden Dienstleuten aber sollen die Amtmänner das
ihnen zukommende Recht zu verschaffen trachten, so wie es Landrecht ist. Zur
Strafe aber sollen unsere Hofleute, wie gesagt, gestäupt werden.
[...]
6. Wir befehlen: Unsere Amtmänner sollen den Zehnten von allen Erträgen
den Kirchen auf unseren Besitzungen ungeschmälert geben. An eines anderen
Herren Kirche darf man unseren Zehnten nicht entrichten, außer wo es
von alters her so bestimmt ist. Auch sollen nur Geistliche aus unseren Hofleuten
oder unserer Hofkapelle die Kirchen [auf unserem Grund] innehaben.
[...]
9. Wir befehlen: Jeder Amtmann muß in seinem Amtsbezirk die Maße
eines Scheffels, eines Sesters, eines Seidels zu acht Sestern und eines Korbes
in der gleichen Größe haben, wie wir sie in der Königspfalz
benutzen.
[...]
16. Wir befehlen: Was wir oder die Königin oder unsere Beamten, der Seneschall
und Schenk, auf unseren oder der Königin Auftrag den Amtleuten befahlen,
müssen diese genauso erfüllen, wie es ihnen aufgetragen wurde. Wer
das aus Nachlässigkeit versäumte, soll sich, nachdem er vorgeladen
worden ist, des Trunkes enthalten, bis er vor uns oder die Königin kommt,
um von uns Straffreiheit zu erbitten. Ist der Amtmann beim Heer, im Sicherheitsdienst,
auf einer Botenreise oder sonstwo abwesend und sind seine Unterbeamten einem
erhaltenen Befehl nicht nachgekommen, so sollen die zu Fuß zur Pfalz
kommen, und sich des Wein- und Fleischgenusses enthalten, bis sie die Gründe
für ihre Säumigkeit vorgebracht haben; dann sollen sie ihr Urteil
empfangen, auf den Rücken oder wie wir oder die Königin es sonst
für angemessen halten.
17. Für jeden Gutshof in seinem Amtsbezirk soll der Amtmann Pfründner
bestellen, die Bienen für uns zu warten.
18. Bei unseren Mehlmühlen halte man der Größe der Mühle
entsprechend Hühner und Gänse, je mehr, desto besser.
[...]
19. Bei den Scheunen auf unseren Haupthöfen halte man mindestens 100
Hühner und 30 Gänse, auf den Vorwerken mindestens 50 Hühner
und 12 Gänse.
[...]
23. Auf jedem unserer Krongüter sollen die Amtmänner einen möglichst
großen Bestand an Kühen, Schweinen, Schafen, Ziegen und Böcken
halten; fehlen darf dies Vieh niemals. Außerdem sollen sie Kühe
bereit halten, um mit Hilfe unserer Knechte die anfallenden Arbeiten zu verrichten,
so daß sich der Bestand an Kühen und Pflug und Wagen für unsere
Wirtschaft auf keinen Fall verringert. Zur Zeit des Hofdienstes müssen
sie zur Fütterung der Hunde Vieh stellen: lahmende, aber nicht kranke
Ochsen, Kühe und Pferde, doch ohne Räude, oder anderes, nicht krankes,
kleineres Vieh. Wie gesagt: den Bestand an Kühen und Fuhrwerk darf man
deshalb nicht vermindern.
24. Den Abgaben für unsere Tafel wende jeder Amtmann seine besondere
Sorgfalt zu, damit die Lieferungen von guter, ja bester Qualität sowie
sorgfältig und sauber zugerichtet sind. Jeder Amtmann hat für die
einzelnen Tage seines Hofdienstes die doppelten Portionen Brot für unsere
Tafel bereitzuhalten, auch muß die übrige Speise, Mehl wie Fleisch,
ebenso in jeder Hinsicht tadellos sein.
[...]
34. Mit ganz besonderer Sorgfalt ist darauf zu achten, daß alles, was
mit den Händen verarbeitet und zubereitet wird - wie Speck, Rauchfleisch,
Sülze, Pökelfleisch, Wein, Essig, Brombeerwein, Würzwein, Most,
Senf, Käse, Butter, Malz, Malzbier, Met, Honig, Wachs, Mehl -, daß
dies alles mit der größten Sauberkeit hergestellt wird.
[...]
36. Unsere Wälder und Forsten sind sorgsam zu beaufsichtigen. Zur Rodung
geeignetes Land soll man roden und verhindern, daß Ackerland wieder
von Wald bewachsen wird, und nicht dulden, daß Wälder, wo sie nötig
sind, übermäßig ausgeholzt und geschädigt werden. Unser
Wildstand in den Forsten ist gut zu hegen. Auch muß man Jagdfalken und
Sperber für unseren Gebrauch abrichten und uns den Waldzehnt pünktlich
entrichten. Treiben unsere Amtmänner, Meier oder deren Leute ihre Schweine
zur Mast in unseren Wald, so mögen sie als erste den Zehnt dafür
entrichten, um ein gutes Beispiel zu geben, auf daß daraufhin auch ihre
Leute alle den Zehnt voll zahlen.
[...]
40. Jeder Amtmann halte auf unseren Krongütern um der Zierde willen etliches
Edelgeflügel: Pfauen, Fasanen, Enten, Tauben, Rebhühner, Turteltauben.
41. Die Gebäude auf unseren Gutshöfen und die umgebenden Zäune
sind in gutem Zustande zu erhalten. Ställe, Küchen, Backhäuser
und Keltern müssen zweckmäßig eingerichtet sein, damit unsere
Dienstleute ihre Arbeit dort entsprechend gut und sauber verrichten können.
42. Jedes Krongut soll in seinem Lagerraum vorrätig haben: Bettdecken,
Matratzen, Federkissen, Bettlinnen, Tischtücher, Bankpolster, Gefäße
aus Kupfer, Blei, Eisen und Holz, Feuerböcke, Ketten, Kesselhaken, Hobeleisen,
Spitzhauen, Bohrer, Schnitzmesser - kurzum, alles nötige Gerät,
so daß man es nicht anderswo zu erbitten oder zu entleihen braucht.
Auch das eiserne Kriegsgerät muß man hier verwahren, damit es gut
erhalten bleibt; nach Gebrauch ist es wieder in den Lagerraum zurückzubringen.
[...]
45. Jeder Amtmann soll in seinem Bezirk tüchtige Handwerker zur Hand
haben: Grob-, Gold- und Silberschmiede, Schuster, Drechsler, Stellmacher,
Schildmacher, Fischer, Falkner, Seifensieder, Brauer - Leute, die Bier, Apfel-
und Birnenmost oder andere gute Getränke zu bereiten verstehen -, Bäcker,
die Semmeln für unseren Hofhalt backen, Netzmacher, die Netze für
die Jagd, für Fisch- und Vogelfang zu fertigen wissen und sonstige Dienstleute,
deren Aufzählung zu umständlich wäre.
[...]
48. Die Keltern auf unseren Krongütern sollen zweckmäßig eingerichtet
sein. Die Amtmänner haben darauf zu achten, daß sich niemand untersteht,
unsere Trauben mit den Füßen zu keltern, sondern daß alles
sauber und reinlich zugeht.
49. Unsere Frauenarbeitshäuser sind in guter Ordnung zu halten: die Wohnhäuser,
Werkstuben und gedeckten Schuppen oder Webkeller. Ringsum sollen sie mit starken
Zäunen umgeben sein und feste Türen haben, damit die Frauen die
Arbeiten für uns ungestört durchführen können.
[...]
55. Wir befehlen, daß unsere Amtmänner alle Abgaben, Dienste und
Abzüge für unseren Hofhalt in ein Rechnungsbuch eintragen [lassen]
und in ein anderes die Ausgaben. Den Überschuß sollen sie uns durch
ein Verzeichnis nachweisen.
56. Jeder Amtmann soll in seinem Bezirk öfters Gerichtstage abhalten,
Recht sprechen und dafür sorgen, daß unsere Hofleute ein ordentliches
Leben führen.
[...]
62. Jeder Amtmann soll alljährlich über den Gesamtertrag unseres
Wirtschaftsbetriebes berichten: wieviel er mit den Ochsen, die bei den Rinderhirten
stehen, eingebracht hat, was von den Hufen, die Pflugdienst tun müssen,
einkam, was an Schweine- und an sonstigem Zins, an Bußen wegen Treu-
und Friedensbruch und für Wild, das in unseren Forsten ohne unsere Erlaubnis
erlegt wurde, was an sonstigen Strafgeldern, was an Abgaben von Mühlen,
Forsten, Weiden, an Brückengeldern und Schiffszöllen, was an Abgaben
von freien Männern und von den Centbezirken, die Kronländereien
bewirtschaften, was an Marktgebühren, was von den Weinbergen und von
denen, die Weinzins geben, wieviel Heu, Brennholz und Kienspan, Schindeln
und anderes Bauholz, was von den Ödländereien, wieviel Hülsenfrüchte,
Kolben- und Fenchelhirse, Wolle, Flachs und Hanf, Obst, Wal- und Haselnüsse,
was von gepfropften Bäumen, aus den Gärten, Rübenäckern
und Fischteichen, wieviel Häute, Felle, Gehörne, Honig und Wachs,
Talg, Fett und Seife, Brombeerwein, Würzwein, Met und Essig, Bier, Most
und alter Wein, wieviel Hühner, Eier, Gänse, was von den Fischern,
Schmieden, Schild- und Schuhmachern, was an Backtrögen und Truhen oder
Schreinen, was von Drechslern und Sattlern, aus Eisen- und Bleigruben, was
von den sonstigen Abgabepflichtigen, wieviel Hengst- und Stutenfohlen: eine
detaillierte, genaue und übersichtlich geordnete Aufstellung über
all dies haben sie [die Amtmänner] uns bis Weihnachten vorzulegen, damit
wir wissen, was und wieviel wir von den einzelnen Dingen besitzen.
[...]
64. Unser Fuhrwerk, das für den Krieg bestimmt ist, soll in gut gebauten
Kriegskarren bestehen. Die Wagendächer sind gehörig mit Häuten
zu beziehen und so zu vernähen, daß die Karren notfalls auch vollbeladen
Flüsse durchqueren können, ohne daß Wasser eindringen kann,
und unser Eigentum, wie gefordert, unversehrt hinüber kommt. Ferner soll
nach unserem Wunsch in jedem Karren Mehl für unseren Verbrauch mitgeführt
werden, und zwar 12 Scheffel; auch in den Weinfuhren soll man 12 Scheffel
in dem von uns vorgeschriebenen Maß mitführen. Endlich ist jedem
Karren Schild, Lanze, Köcher und Bogen beizugeben.
[...]
69. Jederzeit soll man uns melden, wieviel Wölfe jeder Amtmann erlegt
hat, und soll uns ihre Felle zusenden. Im Mai soll man die jungen Wölfe
aufspüren und fangen, mit Hilfe von Gift, Wolfsangeln, Gruben und Hunden.
70. Wir befehlen: In den Gärten soll man alle nachgenannten Pflanzen
ziehen: Lilien, Rosen, Hornklee, Frauenminze, Salbei, Raute, Eberreis, Gurken,
Melonen, Flaschenkürbis, Faseolen, Kreuzkümmel, Rosmarin, Feldkümmel,
Kichererbsen, Meerzwiebeln, Schwertlilien, Schlangenwurz, Anis, Koloquinten,
Heliotrop, Bärenwurz, Sesel, Salat, Schwarzkümmel, Gartenrauke,
Kresse, Klette, Poleiminze, Myrrhendolde, Petersilie, Sellerie, Liebstöckel,
Sadebaum, Dill, Fenchel, Endivie, Weißwurz, Senf, Bohnenkraut, Brunnenkresse,
Pfefferminze, Krauseminze, Rainfarn, Katzenminze, Tausendgüldenkraut,
Schlafmohn, Runkelrüben, Haselwurz, Eibisch, Malven, Karotten, Pastinaken,
Melde, Mauskraut, Kohlrabi, Kohl, Zwiebeln, Schnittlauch, Porree, Rettich,
Schalotten, Lauch, Knoblauch, Krapp, Kardendisteln, Pferdebohnen, maurische
Erbsen, Koriander, Kerbel, Wolfsmilch, Muskatellersalbei. Auf seinem Hause
soll der Gärtner Hauslauch [Donnerkraut] ziehen. An Fruchtbäumen
soll man nach unserem Willen verschiedene Sorten Apfel-, Birn- und Pflaumenbäume
halten, ferner Eberesche, Mispeln, Edelkastanien und Pfirsichbäume verschiedener
Arten, Quitten, Haselnüsse, Mandel- und Maulbeerbäume, Lorbeer,
Kiefern, Feigen-, Nußbäume und verschiedene Kirschensorten. Die
Apfelsorten heißen: Gosmaringer, Geroldinger, Krevedellen, Speieräpfel,
süße und sauere, durchweg Daueräpfel; ferner solche, die man
bald verbrauchen muß: Frühäpfel. Drei bis vier Arten Dauerbirnen,
süßere und mehr zum Kochen geeignete und Spätbirnen."
[Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter. Ges. und
hrsg. von Günther Franz. Darmstadt: WB 1967. (FSGA 31.) S. 39-59.]
794
Der Barmekidenwesir Jachja ben Fadl richtet in Bagdad die erste Papiermühle
ein. Ein Ergebnis der Synode von Frankfurt: "Gott kann in jeder Sprache
angebetet werden." Dabei wird Frankfurt ("Villa Franconovurd")
erstmals erwähnt.
795
Die Wikinger plündern erstmals in Irland. Karl ernennt seinen Hofkaplan
Hildebold zum ersten Erzbischof von Köln.
796
Alkuin geht als Abt nach Tours. Karl beschwert sich in einem Brief an König
Offa von Mercia über die aus England gelieferten kurzen Mäntel ("Friesenmäntel"):
"Was nützen diese kleinen Fetzen? Im Bett kann ich mich nicht damit
zudecken, auf dem Pferd kann ich mich nicht gegen Wind und Regen schützen,
und wenn ich austreten muß, komme ich um, weil mir die Beine erstarren."
Diese Mäntel werden freilich nur vom Adel getragen.
797
Alkuin schreibt an den Bischof von Lindisfarne: "Das Wort Gottes soll
beim Mahl der Geistlichen gelesen werden. Es ziemt sich, dort den Vorleser
zu hören, nicht den Harfenspieler, die Predigten der Väter, nicht
die Lieder der Heiden." Das strenge "Capitulare de partibus Saxoniae"
von 781/785 wird durch ein milderes Gesetz abgelöst. Die meisten heidnischen
Vergehen, für die den Sachsen die Todesstrafe drohte, können nun,
wie im Frankenreich allgemein üblich, durch Geldstrafen abgegolten werden.
798
Salzburg wird Erzbistum.
799
Die Wikinger beginnen, die friesisch-sächsische und die aquitanische
Küste zu verheeren. Es stirbt Paulus Diaconus. Bilk wird erstmals erwähnt
(heute ein Stadtteil von Düsseldorf). Karl gründet die Pannonische
oder Karolingische Mark (Ostmark), die bis zur Raab reicht und von Siedlern
aus Bayern und Salzburg kolonisiert wird.
799/800
Das Konzil von Reisbach verfügt: "Kommt es zu einem Streit
zwischen Mann und Frau über den ehelichen Beischlaf, weil sie abstreiten,
miteinander fleischlich zu verkehren, so hat die heilige Synode folgendes
entschieden: Wenn der Mann bestreitet, das an der Frau vollzogen zu haben,
so soll er mit ihr die Kreuzesprobe ablegen; will er das nicht, frage er eine
andere Frau, die mit jener geht; und wenn der Mann sagt, sie hätten miteinander
geschlafen, und sie das bestreitet, dann reinige sich die Frau nach Maßgabe
des Gesetzes."